Kooperationsvereinbarungen zwischen der Initiative COTRANGA und afrikanischen Social-Business-Unternehmen (SBU) - in Kurzfassung *)


Ein neues Projekt wird vorbereitet: Gespräche zur Unterstützung von Mustergruppen -groupements von Frauen - innerhalb einer ländlichen Genossenschaft in Guerin-Kouka / Togo. Ihr Betriebskapital soll durch COTRANGA-Kredite verdoppelt werden. Dadurch sollen zusätzliche Einnahmequellen in ländlichen Regionen erschlossen werden.


A. Allgemeiner Teil

 

Nach Muhammad Yunus ist es das Ziel und das konstituierende Merkmal eines SBU, ein soziales Problem durch gemeinnütziges Wirtschaften zu lösen. Dabei steht für COTRANGA und seine Partner die Verbesserung der Lebensverhältnisse für Arme in Westafrika im Vordergrund.

 

> COTRANGA ist selbst ein SBU.

  • In unserem Fokus stehen faire geschäftliche Beziehungen zu unseren afrikanischen Partnern statt die Gewährung von Almosen.
  • Wir wollen als marktwirtschaftlich orientierte Initiative auch Gewinne erzielen (Zinseinnahmen). Diese verbleiben aber unwiderruflich auf einem Treuhandkonto in Westafrika. Der Treuhänder ist gemeinnützig und von COTRANGA unabhängig. Mit den Rückflüssen sollen ausschließlich weitere Projekte verwirklicht werden.
  • COTRANGA gewährt niedrig verzinste Kredite (zurzeit 0,25% p.M.) an afrikanische Partner. Damit sollen
    • zusätzliche Einkommen generiert, und
    • zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.
  • COTRANGA gewährt Zinszuschüsse zur Bedienung von Krediten, die das SBU für Investitionszwecke bei einer westafrikanischen Bank aufnimmt, um damit zusätzliche Einkommen und Arbeitsplätze zu schaffen.
  • Weitere geschenkte Hilfen schließen wir nicht aus. Sie spielen bei uns aber nur eine sehr untergeordnete Rolle.

 

> Verpflichtungen des afrikanischen Partners gegenüber COTRANGA:

  • Er präsentiert COTRANGA für sein geplantes Social-Business-Unternehmen (SBU) sowie auch für die unter seinem Dach durchgeführten Projekte einen aussagefähigen Business-Plan, mit dessen Hilfe die Erfolgsaussichten der zugrunde liegenden Geschäftsideen gut zu beurteilen sind.
  • Er unterhält /gründet / führt ein SBU mit einem eigenem Namen und eigenständiger Buchführung.
  •  Er wirtschaftet kaufmännisch vernünftig und tritt dafür auch bei seinen Geschäftspartnern ein – vor allem bei denen, die von ihm abhängig sind.
  •  Er schickt monatliche Buchführungsabschlüsse und regelmäßig Berichte über den Geschäftsverlauf an COTRANGA.
  •  Er verschafft einem Beauftragten von COTRANGA – auch wenn dieser unangemeldet vor Ort erscheint – Einblick in die Buchführung des SBU zu nehmen.
  •  Er geht in seinem Einflussbereich das Thema Korruptionsvermeidung aktiv an. Insbesondere hält er seine Mitarbeiter zu einem sauberen Geschäftsgebaren an.
  •  Für den Fall, dass er mit Hilfe der von COTRANGA selbst erhaltenen Kredite Kleinstunternehmern Kredite (Mikrokredite) gewährt, zahlt er diese nur an Gruppen von mindestens 5 Teilnehmern aus. Diese sollen solidarisch füreinander für die Rückzahlung haften. Kreditnehmer ist dann die Gruppe!

 

B. Besondere Vereinbarungen mit dem SBU XXX

 

 *)Die ausführliche Darstellung der Kooperationsvereinbarungen, vgl. PDF ...

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Korruptionsprävention

 

 Vorwort von COTRANGA zu den Antikorruptions-Leitlinien von Transparency International*)

 

Wir fordern die Repräsentanten unserer afrikanischen Partnerorganisationen auf, die nachstehenden Leitlinien zur Kenntnis zu nehmen. Hilfreich wäre es, wenn sie auch die Checkliste abarbeiten und daraus gegebenenfalls die notwendigen Konsequenzen ziehen. Wir sind uns darüber im Klaren,  dass viele der genannten Prinzipien und Maßnahmen noch nicht der wirtschaftlichen Realität der afrikanischen Partnerorganisationen entsprechen. Diese sind oft noch nicht groß genug, um einige dieser Kriterien als für sie relevant zu akzeptieren. Auch mangelt es ihnen z.B. an Personal zur Umsetzung. Uns kommt es aber vor allem darauf an, dass die Repräsentanten unserer afrikanischen Partnerorganisationen den Geist und die Werte der Leitlinien unterstützen.

 

 

Zu Beginn einer Zusammenarbeit zwischen COTRANGA und einer afrikanischen Organisation, gehen wir davon aus, dass deren Repräsentanten den Geist dieser  Leitlinien akzeptiert haben, sich verpflichten, sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten umzusetzen   und dies durch ihre Unterschrift bekunden. Des Weiteren erwarten wir, dass das Thema Korruptionsvermeidung durch einen entsprechenden Aushang in den Geschäftsräumen des Partners sowie im Verlauf von Konferenzen mit Mitarbeitern sowie auf der jährlichen Mitgliederversammlung offen angesprochen wird.

 

 

 

Verhalten und Einstellungen, die oben beschrieben werden, gelten selbstverständlich auch für die Repräsentanten von COTRANGA und deren Arbeit.

 

 

*) Im Folgenden vgl. Anti-Korruptions-Leitlinien (Checklist von Transparency International)

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